Wald bei Heiligenroth bleibt vorerst unangetastet
Autohof an B 255 ist genehmigt: Gericht gab aber Rodung noch nicht frei
Sascha Ditscher

Heiligenroth. Die Baubehörde des Westerwaldkreises hat den Autohof in Heiligenroth neben der Bundesstraße 255 genehmigt. Das bestätigte Investor Thomas Bellersheim auf Anfrage unserer Zeitung. Trotzdem kann mit dem Bau nicht begonnen werden, weil der Wald laut Oberverwaltungsgericht Koblenz vorerst nicht gerodet werden darf. Außerdem darf laut Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September wegen der Brut- und Setzzeit ohnehin nicht gerodet werden.

Lesezeit 2 Minuten
Die Rodungsgenehmigung sei bei Gericht anhängig und stehe noch zur Entscheidung an, teilt Thomas Bellersheim mit. Grund hierfür ist ein Verfahren, dass die Naturschutzinitiative (NI) in Gang setzte, als sie die Rodungsgenehmigung des Forstamtes Neuhäusel angefochten hatte und es zu einem sofortigen Rodungsstopp kam.

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