Gericht weist Beschwerde des Investors zurück
Autohof an B 255 bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden
Autohofgegner kämpfen weiterhin für den Erhalt des Waldstücks (rechts) an der B 255. Foto: Thorsten Ferdinand
Thorsten Ferdinand

Der fünf Hektar große Wald zwischen Heiligenroth und Boden entlang der B 255, der einem Autohof weichen soll, darf auch weiterhin nicht gerodet werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.

Lesezeit 1 Minute
Die Firma Bellersheim hatte als Investor erneut Beschwerde gegen den Rodungsstopp eingelegt. Doch die sei laut OVG weder begründet, noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „eine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“. Entscheidend ist nach Ansicht des Gerichts, ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region