Gericht weist Beschwerde des Investors zurück: Autohof an B 255 bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden
Gericht weist Beschwerde des Investors zurück
Autohof an B 255 bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden
Autohofgegner kämpfen weiterhin für den Erhalt des Waldstücks (rechts) an der B 255. Foto: Thorsten Ferdinand Thorsten Ferdinand
Der fünf Hektar große Wald zwischen Heiligenroth und Boden entlang der B 255, der einem Autohof weichen soll, darf auch weiterhin nicht gerodet werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.
Lesezeit 1 Minute
Die Firma Bellersheim hatte als Investor erneut Beschwerde gegen den Rodungsstopp eingelegt. Doch die sei laut OVG weder begründet, noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „eine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“.
Entscheidend ist nach Ansicht des Gerichts, ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt.