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Heiligenroth

Autohof an B 255 bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden

Autohofgegner kämpfen weiterhin für den Erhalt des Waldstücks (rechts) an der B 255. Foto: Thorsten Ferdinand
Autohofgegner kämpfen weiterhin für den Erhalt des Waldstücks (rechts) an der B 255. Foto: Thorsten Ferdinand

Der fünf Hektar große Wald zwischen Heiligenroth und Boden entlang der B 255, der einem Autohof weichen soll, darf auch weiterhin nicht gerodet werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.

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Die Firma Bellersheim hatte als Investor erneut Beschwerde gegen den Rodungsstopp eingelegt. Doch die sei laut OVG weder begründet, noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „eine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“. Entscheidend ist nach Ansicht des Gerichts, ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt. Das aber müsse noch in einer Hauptverhandlung geprüft werden, ...