Wann und in welcher Form startet die Stadt Bad Marienberg in das Verfahren wiederkehrender Ausbaubeiträge? Um diese Frage ging es in der jüngsten Sitzung des Stadtrates am Dienstagabend. Fakt ist: Am 1. Januar 2024 werden die wiederkehrenden Beiträge als Abrechnungsmodell zur Pflicht. Da jedoch bereits 2021 wieder einige Straßenausbauten in der Kneippstadt anstehen, drängt Stadtbürgermeisterin Sabine Willwacher darauf, schnellstmöglich eine Lösung für den Einstiegstermin zu finden.
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Das empfiehlt auch Niclas Brato von der Verbandsgemeindeverwaltung, der während der Sitzung eine kurze Einführung ins Thema gab. So informierte er das Gremium darüber, dass es in Bad Marienberg ab 2024 fünf Abrechnungseinheiten für die wiederkehrenden Beiträge geben wird: die Stadtteile Langenbach, Zinhain, Eichenstruth, die Stadt selbst sowie den Bereich Wildpark.