Darum rät Arbeitsrechtler Georg Wohlleben dem Personal dringend davon ab, in eine Transfergesellschaft zu wechseln
Arbeitsrechtler rät ViaSalus-Mitarbeitern: Personal soll Wechsel in Transfergesellschaft nicht unterschreiben
28 Mitarbeiter will die insolvente ViaSalus-Katharina-Kasper-Gesellschaft allein im Herz-Jesu-Krankenhaus in Dernbach entlassen. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Dernbach/Zell. Im Dernbacher Herz-Jesu-Krankenhaus will der insolvente Gesundheitsdienstleister ViaSalus-Katharina-Kasper-Gesellschaft 28 Mitarbeiter entlassen, im Klinikum Mittelmosel in Zell sind es 26 Beschäftigte, in Frankfurt müssen 30 Mitarbeiter gehen. Ihnen wird der Wechsel in eine Transfergesellschaft angeboten (wir berichteten). Der Jurist Georg Wohlleben, Anwalt für Arbeitsrecht aus Zell, kritisiert dieses Vorgehen scharf. Transfergesellschaften als Alternative zur Kündigung sind für ihn nur ein Mittel, um Mitarbeiter, schnell, einfach und kostengünstig loszuwerden. Er rät den Betroffenen, die Verträge keinesfalls zu unterschreiben. Unsere Zeitung hat dem Anwalt die zehn drängendsten Fragen gestellt:

1ViaSalus bietet Mitarbeitern, deren Arbeitsplätze abgebaut werden, den Wechsel in eine Transfergesellschaft an: Ist das in einem solchen Fall eine übliche Vorgehensweise? Vom Konstrukt her bedeutet der Wechsel betroffener Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft, dass ein dreiseitiger Vertrag geschlossen wird, in welchem das Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin beendet – und ein neues –

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