Im Wochenendgebiet von Westernohe wurden zwei Straßen erschlossen - Gericht verhandelte vor Ort - Wie es zum Vergleich gekommen ist
Anwohner klagt gegen Bescheid nach Straßenerschließung: Gericht verhandelt vor Ort
Im ehemaligen Wochenendgebiet von Westernohe befinden sich die Straßen „Im Bierhahn“ und „Zum Weitstein“, die jetzt hergestellt wurden. Es gibt dort 38 beitragspflichtige Grundstücke. Ein Anwohner klagte gegen den Erschließungsbeitragsbescheid geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelte vor Ort.
Röder-Moldenhauer

Gegen einen Beitragsbescheid hat ein Anwohner geklagt, der im idyllisch gelegenen ehemaligen Wochenendgebiet von Westernohe ein größeres Grundstück besitzt: Der Anlieger sollte rund 31.000 Euro Erschließungsbeitrag bezahlen. Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelte zunächst vor Ort, dabei konnte kein Vergleich zwischen dem Kläger und der beklagten Ortsgemeinde geschlossen werden. Weitere Gespräche waren nötig, ehe dieses Ziel doch noch erreicht werden konnte.

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Und darum ging es in dem Rechtsstreit: Erstmals wurden in Westernohe die Straßen „Im Bierhahn“ und „Zum Weitstein“ – wie es im Fachjargon heißt – hergestellt. Es gibt dort 38 beitragspflichtige Grundstücke, betroffen sind 17 verschiedene Grundstückseigentümer, die zur Kasse gebeten wurden.

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