Strafrecht Justiz in Westerburg hat ihre Probleme mit übergewichtigem Hartz-IV-Empfänger : Angeklagter ist nicht reisefähig: Kann 200-Kilo-Mann Haftstrafe antreten?
Strafrecht Justiz in Westerburg hat ihre Probleme mit übergewichtigem Hartz-IV-Empfänger
Angeklagter ist nicht reisefähig: Kann 200-Kilo-Mann Haftstrafe antreten?
Westerburg. Weil er seinen Unterhaltspflichten gegenüber Frau und Kind nicht nachgekommen sein soll, musste sich ein Mann am Amtsgericht in Westerburg verantworten. Als der Sachverhalt jetzt verhandelt werden sollte, blieb er jedoch der Verhandlung – für die Prozessbeteiligten keinesfalls unerwartet – fern. „Nicht reisefähig“, kommentierte sein Rechtsanwalt die Abwesenheit seines Mandanten. Der Grund: Der Hartz-IV-Empfänger bringt mehr als 200 Kilogramm auf die Waage, ist nicht arbeitsfähig und auch nicht in der Lage, seine Wohnung zu verlassen.
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Früher ging der 200-Kilo-Mann einer selbstständigen Tätigkeit nach, musste sich mehrfach wegen verschiedener Vermögensdelikte vor dem Kadi verantworten, einschlägig vorbelastet wegen Unterhaltspflichtverletzungen ist er nicht, wie Richter Hans Helmut Strüder bemerkte.