Urteil 30-Jähriger wegen unerlaubtem Drogenbesitz angeklagt
Amtsgericht Montabaur entscheidet: Bewährung wegen guter Sozialprognose
dpa

Westerwaldkreis. Mit 15 Jahren rauchte er das erste Mal Cannabis, nun muss sich der heute 30 Jahre alte Mann aus dem Westerwaldkreis vor dem Amtsgericht Montabaur wegen unerlaubten Besitzes von Drogen verantworten. Aufgrund der sehr guten Sozialprognose, die nicht nur die Verteidigerin, sondern auch die Staatsanwältin und Richter Griesar feststellten, kam der Mann mit einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 1800 Euro davon. Hält er die Bewährungsauflagen nicht ein, muss er für 18 Monate ins Gefängnis. Den Vorwurf, Drogen an Minderjährige verkauft zu haben, bestätigten die Zeugen nicht, sodass dieser Anklagepunkt fallen gelassen wurde.

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Etliche Male war der 30-Jährige schon in Schwierigkeiten geraten, weil er seinen Drogenkonsum nicht in den Griff bekam. Mehrere Betäubungsmitteldelikte und Verfehlungen, die mit seinem Drogenkonsum in Zusammenhang stehen, sind im Vorstrafenregister unter seinem Namen eingetragen.

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