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Höhr-Grenzhausen

Alte Autos blockieren Parkraum: Wochenlanges Falschparken bleibt folgenlos

Von Thorsten Ferdinand
Seit Anfang Oktober steht dieser alte Mercedes unmittelbar vor dem Geschäft „Die Wäsche“ in Höhr-Grenzhausen auf einem öffentlichen Parkplatz, der eigentlich nur eine Stunde mit Parkscheibe benutzt werden darf. Die Ladeninhaber sind über die langsame Reaktion der Behörden verärgert.
Seit Anfang Oktober steht dieser alte Mercedes unmittelbar vor dem Geschäft „Die Wäsche“ in Höhr-Grenzhausen auf einem öffentlichen Parkplatz, der eigentlich nur eine Stunde mit Parkscheibe benutzt werden darf. Die Ladeninhaber sind über die langsame Reaktion der Behörden verärgert. Foto: Thorsten Ferdinand

Seit Anfang Oktober blockiert ein alter Mercedes aus Rumänien den öffentlichen Parkplatz direkt vor dem Eingang zum Geschäft „Die Wäsche“ in Höhr-Grenzhausen. Lieferanten können deshalb nicht halten, und Kunden mit eingeschränkter Mobilität müssen weitere Wege in Kauf nehmen, obwohl die Parkplätze an der Straße eigentlich nur eine Stunde mit Parkscheibe benutzt werden dürfen – so zumindest die offizielle Beschilderung. Doch die Beschwerden der Ladeninhaber beim Ordnungsamt im Höhr-Grenzhausener Rathaus und bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz haben bislang nicht viel gebracht.

Lesezeit: 2 Minuten
Zunächst beschränkte sich das Ordnungsamt darauf, einen Strafzettel über 10 Euro unter den Scheibenwischer zu klemmen, nachdem der Wagen schon mehrere Tage herrenlos auf dem Parkstreifen stand. Ein zweites Knöllchen folgte einige Tage später. Doch entfernt wurde der Dauerparker auch danach nicht. Lediglich die rumänischen Autokennzeichen wurden irgendwann abgeschraubt. Ein ...
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Auf privatem Grund wird es schnell sehr teuer

Wer sein Auto auf einem Privatgrundstück abstellt, muss bei Verstößen gegen die Parkordnung sehr schnell mit teuren Konsequenzen rechnen.

Einige Supermarktketten und Discounter lassen von Privatunternehmen Strafzettel schreiben, falls jemand sein Auto auf einem gewerblichen Parkplatz abstellt und anschließend gar nicht in dem dazugehörigen Markt einkauft. Vertragsstrafen von 20 oder 30 Euro sind in solchen Fällen keine Seltenheit, während das Parken ohne Parkscheibe auf einem öffentlichen Parkplatz zunächst nur 10 Euro Verwarnungsgeld kostet.

In Montabaur sorgte vor einiger Zeit das kostenpflichtige Abschleppen von Falschparkern auf Supermarktparkplätzen für Schlagzeilen. Dort mussten Autofahrer schon nach kurzer Zeit 220 Euro zahlen, obwohl sie niemanden zugeparkt oder behindert hatten. Sie hatten nach dem Parken lediglich zu Fuß das Gelände des angeschlossenen Markts verlassen. Im öffentlichen Raum drohen derartige Konsequenzen in der Regel nur, falls jemand Rettungswege blockiert. tf

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