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Allergisch gegen ABC-Maske: Soldat streitet vor Gericht

Westerwald/Koblenz – Kann ein Stabsarzt, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzmaske tragen kann, seine vorzeitige Dienstentlassung fordern? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Gerichte seit 2010. Nach drei Instanzen wird der Fall jetzt erneut vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verhandelt. Und ein Ende scheint nicht in Sicht.

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Der 34-jährige Kläger verpflichtete sich 1999 bei der Bundeswehr; auch um dort Medizin zu studieren. 2005 – sein Studium hatte er gerade beendet – stellten mehrere Ärzte verschiedene Allergien bei dem mittlerweile zum Stabsarzt beförderten Soldaten fest. Auch gegen einen Gummiinhaltsstoff. Deswegen kann der Kläger keine herkömmliche ABC-Maske tragen. Für seine ...