Nur der Kopf der Gruppe muss in Haft - Bonner Landgericht sah keine Bande im klassischen Sinn - Unter den Opfern waren auch Senioren aus dem Westerwaldkreis
Ahnungslose Wäller Senioren abgezockt: Kriminelle Teppichhändler kommen mit milden Strafen davon

Bonn/Westerwald. Sie zockten als vermeintliche Teppichhändler ahnungslose Senioren ab und trieben auch im Westerwaldkreis ihr Unwesen. Nun hat das Bonner Landgericht vier der fünf Angeklagten (einer konnte wegen einer Erkrankung nicht anreisen) wegen schweren Betrugs und Hehlerei in sieben Fällen zu milden Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Lesezeit 2 Minuten
Demnach hat das Familienoberhaupt (72) aus dem Rhein-Erft-Kreis nur ein Jahr Haft mit Bewährung bekommen; einer seiner beiden Söhne (32) sowie der Frankfurter Fahrer der Familie (47) wurden mit anderthalb sowie knapp zwei Jahren Haft belegt. Einzig der ältere Sohn (36), Initiator der Beutezüge, muss aufgrund einer Strafe von zwei Jahren und drei Monaten tatsächlich ins Gefängnis.

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