Justiz 49-Jähriger wegen Geldwäsche und Verstoßes gegen das Urhebergesetz angeklagt - Verfahren gegen 500 Euro Geldbuße eingestellt: 500 Euro Geldbuße: Elektromeister erwarb illegale Software im Netz
Justiz 49-Jähriger wegen Geldwäsche und Verstoßes gegen das Urhebergesetz angeklagt - Verfahren gegen 500 Euro Geldbuße eingestellt
500 Euro Geldbuße: Elektromeister erwarb illegale Software im Netz
Westerwaldkreis. Nicht jedes Geschäft, das im Internet getätigt wird, ist legal. Diese leidige Erfahrung musste ein Elektromeister aus dem Westerwald machen. Der 49-Jährige hatte über einen Anbieter im World Wide Web ein Computerprogramm des Herstellers Microsoft heruntergeladen. Die entsprechende Programmversion erwarb er auf einer Auktionsplattform für 26,51 Euro, eine Version, die laut Microsoft einen Marktwert von 300 bis 400 Euro hat. Vor dem Amtsgericht in Westerburg musste sich der Westerwälder deshalb wegen Geldwäsche und Verstoßes gegen das Urhebergesetz verantworten. Das Ergebnis: Der Elektriker muss eine Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Er kam dabei noch mit einem blauen Auge davon: Ein zuvor ergangener Strafbefehl, der zurückgenommen wurde, belief sich auf mehr als das Doppelte.
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Der Mann, der sich in seinem Leben bislang noch nie hatte etwas zuschulden kommen lassen, war von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, weil am 9. Februar 2015 die aktualisierte Version von Microsoft Office 2010 Professionell plus übers Internet heruntergeladen hatte.