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44-Jähriger unterschlug Lottoeinnahmen

Montabaur/Westerburg – Am Rande eines Verfahrens am Amtsgericht Westerburg wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde bekannt, dass ein 44-jähriger Mann wegen Veruntreuung per Strafbefehl am Amtsgericht Montabaur zu 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden war.

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Montabaur/Westerburg - Am Rande eines Verfahrens am Amtsgericht Westerburg wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde bekannt, dass ein 44-jähriger Mann wegen Veruntreuung per Strafbefehl am Amtsgericht Montabaur zu 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden war. Die Höhe der Tagessätze konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Der Mann hatte Lottoeinnahmen in einer Annahmestelle veruntreut. ...