22-Jähriger kann die Finger nicht von den Drogen lassen - Richter glaubt seinen Bekundungen nicht
22-jähriger Westerwälder kann die Finger nicht von den Drogen lassen: Mehr als zwei Jahre Haft für Junkie

Westerwaldkreis. Zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ist ein 22-Jähriger aus dem Oberwesterwald verurteilt worden, weil er trotz zweifacher Bewährung noch dreimal im Besitz von Betäubungsmitteln war. Dies hat das Jugendschöffengericht in Montabaur unter Vorsitz von Dr. Orlik Frank entschieden.

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Für das Gericht ist der Angeklagte kein Unbekannter: Bereits mehrfach hat er sich wegen Diebstahl, Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten verantworten müssen. Bei den drei Taten, die sich zwischen August 2017 und Oktober 2018 ereignet haben, erwischten ihn Beamte der Polizei dreimal jeweils mit verschiedenen Arten von Rauschmitteln.

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