Westerwaldkreis - Einen unerwarteten Verlauf nahm eine Schöffensitzung am Amtsgericht Montabaur: Der wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Angeklagte wurde freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, vor vier Jahren als 49-Jähriger einem damals 16-Jährigen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen 5,5 Gramm Marihuana verkauft zu haben. Eben dieser Jugendliche hatte später bei einer polizeilichen Vernehmung den Namen des Angeklagten ins Spiel gebracht.
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Westerwaldkreis – Einen unerwarteten Verlauf nahm eine Schöffensitzung am Amtsgericht Montabaur: Der wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Angeklagte wurde freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, vor vier Jahren als 49-Jähriger einem damals 16-Jährigen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen 5,5 Gramm Marihuana verkauft zu haben.