Auch für die frühere Verbandsgemeinde Nassau bringt die ab 2022 geltende Satzung über die Abwasserentgelte Änderungen mit sich. Diese dürften aber dafür sorgen, dass die Haushalte bei gleichbleibendem Wasserverbrauch eher weniger an die Werke bezahlen müssen als bisher. Die von der Menge abhängige Schmutzwassergebühr und die Wiederkehrenden Beiträge bleiben im kommenden Jahr stabil. Entlastung gibt es aber durch eine Regelung, die aus der früheren Verbandsgemeinde Bad Ems für das gesamte VG-Gebiet übernommen wird.
In der Alt-VG Bad Ems wurde und wird auch weiterhin von der Frischwassermenge ein Anteil von 10 Prozent abgezogen, um die Menge des eingeleiteten Abwassers zu errechnen. Diese wird nicht durch einen Zähler ermittelt, sondern aus dem Bezug von Frischwasser ermittelt. Allerdings geht man davon aus, dass nicht alles Wasser, das aus dem Hahn entnommen wird, auch tatsächlich in den Kanal eingeleitet und in der Kläranlage gereinigt wird. Wasser, mit dem man beispielsweise Blumen gießt, den Rasen sprengt oder mit dem die Kinder im Sommer plantschen, versickert oder verdunstet in der Regel. Neu ist, dass dieser pauschale Abzug von 10 Prozent auch in der früheren VG Nassau vorgenommen wird. Dort mussten Verbraucher bislang mittels eines geeichten Zählers nachweisen, wie viel Wasser beispielsweise für die Gartenwässerung genutzt wurde. Das fällt jetzt weg.
So soll ein vierköpfiger Durchschnittshaushalt mit einem Wasserverbrauch von 140 Kubikmetern pro Jahr um rund 41 Euro entlastet werden, wie die Werke vorrechnen. Nur wer mehr als zehn Prozent des Frischwassers so nutzt, dass es nicht in der Kanalisation landet, muss dies auch künftig nachweisen, wenn er entsprechend weniger für das Abwasser bezahlen möchte. Betroffen sind vor allem Landwirte mit Viehhaltung. crz