Verwaltungsgericht Koblenz: Entscheidung des LBM weist kein Ermessensfehler auf
Vollsperrung K 64 in Zollhaus: Eilantrag von Bürgern aus Burgschwalbach ohne Erfolg
Die Bauarbeiten an der K 64 in Zollhaus haben in der vergangenen Woche mit dem Abfräsen der Fahrbahn begonnen. Foto: Uli Pohl

Zollhaus. Die Vollsperrung im Bereich der K 64 zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner von Burgschwalbach ab. Das teilt das Verwaltungsgericht in einem Pressebericht mit.

Lesezeit 1 Minute
Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat in der vergangenen Woche, 15. April, begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 Meter langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollständig gesperrt.

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