Verwaltungsgericht Koblenz: Entscheidung des LBM weist kein Ermessensfehler auf: Vollsperrung K 64 in Zollhaus: Eilantrag von Bürgern aus Burgschwalbach ohne Erfolg
Verwaltungsgericht Koblenz: Entscheidung des LBM weist kein Ermessensfehler auf
Vollsperrung K 64 in Zollhaus: Eilantrag von Bürgern aus Burgschwalbach ohne Erfolg
Die Bauarbeiten an der K 64 in Zollhaus haben in der vergangenen Woche mit dem Abfräsen der Fahrbahn begonnen. Foto: Uli Pohl
Zollhaus. Die Vollsperrung im Bereich der K 64 zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner von Burgschwalbach ab. Das teilt das Verwaltungsgericht in einem Pressebericht mit.
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Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat in der vergangenen Woche, 15. April, begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 Meter langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollständig gesperrt.