Plus
Rhein-Lahn/Koblenz
Urteil im Lebenshilfeprozess: Drei Jahre Haft für ehemaligen Geschäftsführer
Der Prozess gegen Martin M., früherer Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, ist zu Ende gegangen. Das Urteil lautet drei Jahre. Bewährung gibt es nicht. Eine Untersuchungshaftzeit von rund fünf Monaten wird angerechnet. Der Angeklagte nahm das Urteil umringt von seinen Anwälten Axel Bertram, Matthias von Rymoni Lipinski und Volker Klein ...