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Rhein-Lahn/Koblenz

Urteil im Lebenshilfeprozess: Drei Jahre Haft für ehemaligen Geschäftsführer

Landgericht Koblenz
Am Landgericht Koblenz ist am Freitag der Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn zu Ende gegangen. Foto: Sascha Ditscher

Das Urteil im Prozess gegen Martin M., den früheren Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, steht fest.

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Der Prozess gegen Martin M., früherer Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, ist zu Ende gegangen. Das Urteil lautet drei Jahre. Bewährung gibt es nicht. Eine Untersuchungshaftzeit von rund fünf Monaten wird angerechnet. Der Angeklagte nahm das Urteil umringt von seinen Anwälten Axel Bertram, Matthias von Rymoni Lipinski und Volker Klein ...