Die BI war im Jahr 2013 an den Start gegangen und hatte drei eigene Varianten für die Realisierung einer Umgehungsstraße für Braubach entwickelt. Diese waren vom Land Rheinland-Pfalz über das zuständige Verkehrsministerium an den Landesbetrieb Mobilität zur Ermittlung eines Kosten-Nutzen-Verhältnisses gegangen.
Das Ergebnis: Der Nutzen einer Umgehung Braubach würde die Kosten deutlich überwiegen. Die Varianten wurden dann vom Innenministerium des Landes im Zuge der Erstellung eines Managementplans für das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal im Rahmen eines Heritage Impact Assessment über den Welterbe-Zweckverband mit einer Einschätzung des Monitoringbeirats an die Unesco gegeben. Deren Beratungsorgansiation Icomos war mit einer Kommission 2022 vor Ort und hat die Notwendigkeit der Umgehungsstraße bestätigt, die beiden Varianten, die das Land untersucht hatte, jedoch verworfen. Jetzt liegt der Ball wieder beim Land, das eine neue, welterbe-verträgliche Variante entwickeln muss.
Erst wenn eine welterbe-verträgliche Variante vorliegt, würde Icomos grünes Licht geben und die Unesco zustimmen. Danach würde das förmliche Raumordnungsverfahren beginnen, nach dessen Abschluss die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Bau geschaffen und die Planfeststellung erfolgen müsste. red