Bei der Generalsanierung der links- und rechtsrheinischen Bahnstrecken geht es Bürgerinitiativen und kommunalen Vertretern auch um die Frage nach dem Schutz vor Lärm und Erschütterungen. Frage ist, ob die Bahn bei der Dimension der Vorhaben und deren Auswirkungen, also mehr Güterverkehr, den sie selbst prognostiziert, nicht entsprechende Schutzmaßnahmen über den von bereits freiwillig installierten Maßnahmen einbauen muss.
Solange es aber nur um die Sanierung des Altbestandes an Gleisen und Anlagen geht, kann sich die Bahn laut Gesetz auf ihren „Bestandsschutz“ für Altanlagen berufen und muss keinen weiteren Schutz einplanen. Sobald aber zum Beispiel ein weiteres Gleis gebaut werden würde, was im Rheintal nicht der Fall ist, gilt der Bestandsschutz nicht mehr.
Ob nun aber die Digitalisierung der Strecken, die ja tatsächlich zu einem wesentlich höheren Zugaufkommen und gegebenenfalls auch längeren Zügen führen kann, quasi wie ein Neubau zu sehen ist, dies müsste nach Ansicht des Verbandsgemeinderates Loreley und der Bürgerinitiativen juristisch geprüft werden. Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, hat dieses Ansinnen an den Zweckverband Oberes Mittelrheintal herangetragen. Eine Entscheidung darüber, ob der Zweckverband Juristen beauftragt, steht noch aus.
Die Spitze des Verbandes aber und damit auch die Landräte Volker Boch und Jörg Denninghoff sieht den Zweckverband „als ungeeignet und nicht in der Verpflichtung“, eine juristische Prüfung der Baumaßnahmen der Deutschen Bahn oder des Bestandsschutzes der Bahntrassen vorzunehmen. Man geht aktuell davon aus, dass der Zweckverband möglicherweise keine Klageberechtigung habe. ms