Die Stadt Limburg hat getestet, ob die gesetzlichen Regeln zur Abgabe von Tabak und Alkohol respektiert werden
Stadt Limburg hat getestet: Wird der Jugendschutz eingehalten?

Limburg. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Das schreibt der Jugendschutz vor. Das beinhaltet auch das Verbot, ihnen Tabakwaren zu verkaufen, egal, ob im stationären Handel oder im Internet.

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Bei Alkohol sind die Regeln nicht ganz so streng: Die Abgabe von Bier, Sekt und Wein ist an Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, schon erlaubt; keinerlei Einschränkungen beim Verkauf alkoholischer Getränke gibt es ab 18 Jahren. Doch wie und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Bestimmungen im Jugendschutz?

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