„Wegen eines verwaltungsinternen Übermittlungsfehlers sind die Abgabenbescheide erlassen und verschickt worden, bevor die öffentliche Bekanntmachung der diesen Bescheiden zugrunde liegenden BID-Satzung der Stadt Diez vollzogen war. Insofern fehlte es den Bescheiden an ihrer Rechtsgrundlage“, schreibt VG-Pressesprecher Oliver Schäffer. Auf die eingegangenen Einsprüche will die Verwaltung nun wie folgt reagieren: „Alle Widerspruchsführer erhalten noch in dieser Woche einen Abhilfebescheid und daneben natürlich die gezahlten Beträge zurück.“ Auch alle, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten einen Aufhebungsbescheid und können die gezahlten Gelder auf Antrag zurückerhalten.
Aber mit der Rückerstattung folgt umgehend eine neue Abgabenanforderung. Denn bereits im kommenden Amtsblatt der VG Diez (Ausgabe 31. Juli) wird die BID-Satzung ordnungsgemäß bekannt gemacht. „Und die Verwaltung wird dann sehr zeitnah neue Bescheide erlassen. An der Zahlungspflicht selbst oder den Beträgen ändert sich nichts“, betont Schäffer.
Kein folgenschwerer Fehler
Der erfolgte Fehler der Nichtveröffentlichung sei bedauerlich, aber insgesamt glücklicherweise nicht arg folgenschwer und relativ rasch aus der Welt zu schaffen, so Bürgermeisterin Maren Busch. Denn nach Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt erlangt die BID-Satzung am Folgetag Rechtskraft. So können die neuen Bescheide laut Maren Busch dann rechtmäßig erlassen werden. „Die Arbeit des BID war und ist hierdurch nicht gefährdet oder infrage gestellt“, stellt auch Stadtbürgermeisterin Annette Wick fest.
„Denn die Satzung ist ordnungsgemäß durch den Stadtrat beschlossen worden, und zwar einstimmig.“ Im Vorfeld hatte der BID-Verein alle Grundstückseigentümer im betroffenen Bereich mit einem persönlichen Anschreiben informiert, dass ein BID etabliert werden soll, um den Innenstadtbereich gezielt weiter voranzubringen. „Seitens der Stadt war darüber hinaus auch im Amtsblatt eine Info hierzu veröffentlicht worden, und auf der Homepage der Stadt sind bereits seit September 2023 alle relevanten Informationen und Dokumente zur Einrichtung des BID Diez einsehbar“, erklärt Wick noch.
Befreiung von Abgabenpflicht
Maximal 400 Euro pro Jahr werden zugunsten der Arbeit des BID Diez erhoben, insgesamt sind 105 Objekte im Förderbereich Wilhelmstraße, Rosenstraße, Marktplatz und Marktstraße abgabepflichtig. „Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Abgabenpflicht beantragt werden“, so die Stadtbürgermeisterin. „Im Schnitt wird jeder Grundstückseigentümer mit einem Betrag von rund 30,50 Euro pro Monat belastet – dafür wird seitens des BID aber auch einiges geboten“, betont die Stadtbürgermeisterin.
So ist zum Beispiel bereits seit dem 1. April Nina Fischer als Quartiersmanagerin für das BID Diez tätig, am 1. Juli hat sie ihr neues Büro in der ehemaligen Commerzbank, Rosenstraße 20, bezogen. Damit wurde aus einem Geschäftsleerstand die Anlaufstelle des BID im Herzen der Stadt. „Trefflicherweise ist auch ein rotes Herz das Symbol des Quartiersmanagements für die neu geschaffene Marke ‚Dein Diez‘“. Nina Fischer berichtet, dass bereits zahlreiche Interessierte das Büro aufgesucht haben, wobei es regelmäßig zu guten Interaktionen komme und sie viele Anregungen erhalte. red
Für Gespräche im Quartiersmanagementbüro des BID Diez steht Nina Fischer nach vorheriger Terminabsprache gerne zur Verfügung. E-Mail mail@ninafischer.net, Internet www.deindiez.com