„Die Blauzungenkrankheit und die möglichen Bekämpfungsmaßnahmen beziehungsweise Schutzmöglichkeiten durch Impfung sollten den Tierhaltern aufgrund der bereits erfolgten Seuchenzüge bekannt sein“, teilt der Kreis mit. Weiter heißt es: „Erstmals trat die Blauzungenkrankheit in den Jahren 2006/2007 auf. Bei den bisher auftretenden Serotypen wurde die Impfung teilweise sogar verpflichtend durchgeführt. Im letzten Seuchengeschehen mit Serotyp 8 war die Impfung nur noch freiwillig.
Nach Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 ist am 12. Oktober 2023 der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 in Deutschland aufgetreten. Den Tierhaltern lagen mit Pressemitteilungen des Ministeriums, Informationen durch die Verbände zum Beispiel Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. sowie die landwirtschaftliche Fachpresse zu dem aktuellen Tierseuchengeschehen sowie die Maßnahme der Impfung mehrere Informationsmöglichkeiten vor.
Außerdem wurden auch die bestandsbetreuenden Tierärzte entsprechend von ihren Verbänden zu der Impfung informiert, sodass auch diese Beratungen zum Schutz der Tierbestände bieten konnten. Über die vielfältigsten Informationskanäle haben demnach bereits mehrere Stellen auf die Tierseuche sowie das aktuelle Seuchengeschehen aufmerksam gemacht. Es bestehen also zahlreiche verfügbare Informationsquellen. Auf der rechtlichen Seite ist es so, dass nach den allgemeinen Pflichten des Tiergesundheitsgesetzes der Tierhalter sich sachkundig im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen zu machen hat.“ red