Rechtsgrundlage fehlt: Satzung nicht veröffentlicht: BID Diez: Verwaltung zahlt Abgaben zurück – Fehlende Rechtsgrundlage wegen nicht veröffentlichter Satzung
Rechtsgrundlage fehlt: Satzung nicht veröffentlicht
BID Diez: Verwaltung zahlt Abgaben zurück – Fehlende Rechtsgrundlage wegen nicht veröffentlichter Satzung
Eine verbesserte Aufenthaltsqualität in der Innenstadt ist ein Ziel der BID-Förderung. Foto: Johannes Koenig Johannes Koenig
Es ist ein Förderprogramm mit Ansage: Mit 150.000 Euro unterstützt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium den Diezer Business Improvement District (BID) und damit eine Aufwertung der Innenstadt. Die dazugehörige Satzung genehmigte der Stadtrat im Dezember. Nun aber stellt sich heraus, dass diese offenbar nicht gültig ist. Deshalb erhalten Immobilienbesitzer wohl ihre gezahlten Abgaben zurück.
Dabei waren Stadt und Verwaltung eigentlich davon ausgegangen, dass alles in trockenen Tüchern war. Und so wurde Diez im Frühjahr nach Koblenz die zweite Stadt in Rheinland-Pfalz, welche die BID-Förderung und damit die erwähnten 150.000 Euro erhielt. Dabei war noch im Dezember die Anspannung deutlich spürbar gewesen.