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Dahlheim

Bald wiederkehrende Beiträge in Dahlheim? Gemeinderat berät Satzungsentwurf – Deshalb ist der Zeitpunkt für einen Umstieg auf das neue System gut

Die Landesstraße 334 soll bald schon in der Ortsdurchfahrt Dahlheim erneuert werden. Erfolgt die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge vorher, profitieren die Anwohner schon dann.  Foto: Markus Eschenauer
Die Landesstraße 334 soll bald schon in der Ortsdurchfahrt Dahlheim erneuert werden. Erfolgt die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge vorher, profitieren die Anwohner schon dann. Foto: Markus Eschenauer

Die Diskussion über wiederkehrende Beiträge in Dahlheim ist nicht neu. Bereits 2016 wurde aus den Reihen des Rates beantragt, das Abrechnungsmodell beim Ausbau von Gemeindestraßen und Gehwegen umzustellen. Aktuell gibt es einen weiteren Vorstoß – und es wäre schon sehr erstaunlich, wenn dieser nicht zum Erfolg führt.

Lesezeit: 2 Minuten
Bereits in seiner Antrittsrede als neuer Bürgermeister hatte Marco Jost erklärt, dass die Gemeinde über wiederkehrende Beiträge beim Straßenausbau nachdenken muss. Mitte August stand das Thema dann auf der Tagesordnung. „Nach einer ausgiebigen Beratung hat der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge zu erstellen“, ...
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Vorteile

Hohe Einmalbelastung entfällt, stattdessen Verstetigung der Beitragshöhe

  • Hohe Einmalbelastung entfällt, stattdessen Verstetigung der Beitragshöhe
  • Gerechte Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind
  • Kein Hinausschieben notwendiger Beitragsmaßnahmen
  • Kontinuität beim Straßenbau mit positiver Folgewirkung für gemeindliche Planung und persönliche Finanzplanung
  • Fördern der Solidargemeinschaft
  • Nach Überwindung von Übergangsproblemen größere Akzeptanz der Beitragserhebung
  • Keine Zufallsbelastung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • Weniger Probleme bei Bestimmung des Ermittlungsraums
  • Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken

Nachteile

  • Abweichen vom bekannten System
  • Zahlung bisher nur für eigene Straße
  • Individuelle Erschließungssituation bleibt weitgehend unberücksichtigt
  • Anspruchsdenken (Ausbau eigener Straße)
  • Widerstand Anwohner klassifizierter Straßen
  • Eventuell höhere Belastung größerer (Gewerbe-)Grundstücke
  • Zu Beginn höherer Verwaltungsaufwand bei der erstmaligen Bestandsaufnahme der Grundstücksdaten
  • Konfliktpotenzial in der Anfangsphase
  • Ein Zurück zu Einmalbeträgen nur schwer möglich
  • Bei Einführung wiederkehrender Beiträge ist eine Übergangregelung für Grundstückseigentümer zu schaffen, die bereits zu einmaligen Beiträgen herangezogen worden sind (Nichtberücksichtigung bis zu 20 Jahren)
  • Darüber hinaus wird zu klären sein, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass alle Straßen in einer Gemeinde zusammengefasst werden können
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