Alle Leistungen per E-Rezept

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Versicherte haben zum Beispiel ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen.

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Für Heilmittel wird dies ab 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite mit. red