So steht es in der Vereinbarung zur Bildung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
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- Die Verbandsgemeindewerke der neuen Verbandsgemeinde mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Energie und Wärme werden als Eigenbetrieb nach § 86 der Gemeindeordnung geführt.
- Die Satzungen der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen für die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sollen übergangsweise in der neuen Verbandsgemeinde fortgelten.
- Die neue VG soll die Möglichkeit nutzen, die § 10 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform eröffnet. Aufgrund der vergleichbaren Betriebsergebnisse in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen soll die neue Verbandsgemeinde möglichst zeitnah zur Gebietsänderung einheitliche Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erheben.
- Der Bauhof der Verbandsgemeindewerke Hahnstätten wird auf die neue Verbandsgemeinde übergehen. Er soll auch für die neue Verbandsgemeinde eingesetzt werden.