- Die Verbandsgemeindewerke der neuen Verbandsgemeinde mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Energie und Wärme werden als Eigenbetrieb nach § 86 der Gemeindeordnung geführt.
- Die Satzungen der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen für die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sollen übergangsweise in der neuen Verbandsgemeinde fortgelten.
