Schutzkonzept zum Kindeswohl

An die Verantwortung der Kirchenvorstände, wenn es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht, erinnerte Dekanin Renate Weigel die Synodalen. Dabei werden sie jetzt mit einem Konzept „Kinderschutz und Kindeswohl“ des Dekanats unterstützt, das sie für ihre eigene Gemeinde verwenden können, wenn sie kein eigenes Konzept aufstellen möchten. Dazu zählt nicht nur die Benennung eines Schutzbeauftragten, sondern auch Schulungen, um Grenzverletzungen gar nicht erst entstehen zu lassen und sie zu erkennen.

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Nach den Herbstferien erhalten die Gemeinden das Papier; im neuen Jahr werden dann die Schulungen angeboten.