Paragraf 8 der TuF-Satzung ist Grundlage für den neuen Vorstand
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Der Paragraf setzt voraus, dass mindestens zwei Personen im geschäftsführenden Vorstand enthalten sind, denn jeweils zwei der maximal vier Personen dieses Gremiums vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beschlüsse werden im kompletten Vorstand mehrheitlich gefasst; dazu müssen mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sein. Was der neue Paragraf bewusst nicht regelt, sind feste Funktionen wie Vorsitzender, Schriftführer oder Kassenwart. mba