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Loreley

Nach Entscheidung der Loreley-Investoren: Was bedeutet der Hotel-Stopp fürs Welterbetal?

Von Markus Eschenauer
Auf diesem Gelände, im hinteren Bereich sind die letzten Überreste des Campingplatzes zu sehen, sollte das  „Slow Down Loreley“ entstehen. Jetzt haben die Investoren das Luxusprojekt komplett gestoppt. Die Wiese bleibt somit erst einmal unbebaut – was die Kritiker des Projektes sicherlich freuen wird.  Foto: Markus Eschenauer
Auf diesem Gelände, im hinteren Bereich sind die letzten Überreste des Campingplatzes zu sehen, sollte das „Slow Down Loreley“ entstehen. Jetzt haben die Investoren das Luxusprojekt komplett gestoppt. Die Wiese bleibt somit erst einmal unbebaut – was die Kritiker des Projektes sicherlich freuen wird. Foto: Markus Eschenauer

Das Hotelprojekt auf dem Loreleyplateau ist gestoppt. In seiner heutigen Form werde es nicht umgesetzt, erklärte jüngst die Planet-Gruppe, die zusammen mit der Nidag und Aye Media 85 Millionen Euro in einen 700-Betten-Komplex investieren wollte. Doch was bedeutet das plötzliche Aus für die Region und die Bundesgartenschau 2029? Fällt ein wichtiges Element für eine positive Entwicklung des Tals weg?

Lesezeit: 3 Minuten
Letztere Frage beantwortet Innenminister und Buga-Initiator Roger Lewentz im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich mit Nein. Für Rheinland-Pfalz seien der Kultur- und Landschaftspark sowie die Freilichtbühne die touristischen Zugpferde und nicht das Hotel. Deshalb dürfe auch nichts umgesetzt werden, was diese beiden wichtigen Anziehungspunkte gefährde. Lewentz spielt dabei auf das ...
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Rheinischer Verein mahnt: Keine Spekulation

Im Rückzug der Loreley-Investoren von ihrem groß dimensionierten Bauprojekt sieht der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) eine große Chance für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die Vorsitzenden der beiden RVDL-Regionalverbände Rhein-Main-Nahe und Rhein-Mosel-Lahn, Hartmut Fischer und Dr. Martin Bredenbeck, appellieren in einer Pressemitteilung an die verantwortlichen Kommunalvertreter, jetzt die Weichen zu stellen für mehr Bescheidenheit, für eine deutlichere Hinwendung zu allen relevanten Tourismussparten und für eine architektonische Formensprache, deren Kennzeichen hohe Qualität mit regionaltypischer Ausprägung sein müsse. Dazu böte der zurzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan durchaus einen geeigneten Rechtsrahmen.

Nach Meinung der beiden RVDL-Regionalverbände sollte unabhängig davon die vorschnell erfolgte Aufgabe des Campingplatzes nochmals hinterfragt werden. Gerade der Campingtourismus befinde sich erneut im Aufschwung und sei auf eine ausreichende Zahl an attraktiven Plätzen angewiesen. Einen solchen Platz wie bisher wieder landschaftsgerecht einzubinden, sei sicher kein Hexenwerk.

Da die bisherigen Investoren weiterhin als Bodeneigentümer fungierten, gelte es jetzt zu verhindern, dass das fragliche Flurstück zum Gegenstand bodenspekulativer Überlegungen werde: „Sollte sich diese Gefahr konkretisieren, müssten alle Möglichkeiten des Baugesetzbuches ausgeschöpft werden, um dem einen Riegel vorzuschieben“, fordern die beiden RVDL-Regionalverbandsvorsitzenden. In diesem Zusammenhang solle man auch eine neuerliche Bebauungsplanänderung nicht von vornherein ausschließen.

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