Entwicklung des Haushalts für 2023
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Aufgrund des neuen Landesfinanzausgleichgesetztes generiert die Ortsgemeinde keine Einnahmen mehr aus der Schlüsselzuweisung B, allerdings bekommt sie als Stationierungsgemeinde eine Zuweisung von etwa 221.000 Euro. Die höhere Steuerkraft führt dazu, dass sie über dem Schwellenwert liegt und die Gemeinde somit keine Erträge aus Schlüsselzuweisung A generiert. Dies bewirkt eine Erhöhung der Umlagegrundzahl, was für die Gemeinde zu höheren Umlagen an die VG Aar-Einrich und den Rhein-Lahn-Kreis nach sich zieht. red