Belegausgabepflicht wird ab 1. Januar zur Pflicht

Laut Bundesfinanzministerium stärkt die Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2020 die Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug. Das gesetzliche Regelwerk sieht ab Januar die Pflicht vor, jedem Kunden einen Beleg auszuhändigen.

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Das Gesetz ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Zur Kassenbonpflicht kommt die Sicherheitseinrichtung TSE, eine zertifizierte technische Einrichtung, die Kassen fälschungssicher machen soll. Dabei wird für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben, um Lücken in den Aufzeichnungen deutlich zu machen. Ursprünglich sollten alle Kassen zu Jahresbeginn mit der Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wegen absehbarer Lieferschwierigkeiten der TSE, wurde allen Kassenbesitzern ein Aufschub bis zum 30. September 2020 gewährt. In diesem Zeitfenster bleiben Händler straffrei, wenn sie Kassensystem ohne TSE nutzen.