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Nassau

Zebrastreifen mit Mängeln: Übergang weist auch zwei Jahre nach Feststellung noch Probleme auf

Von Carlo Rosenkranz
Wenn morgens viele Schüler die B 417 in Nassau auf dem Weg zum Bahnhof kreuzen, ist es in den Wintermonaten noch dunkel. Da es dort keine beleuchteten Schilder gibt, die über der Straße hängen, ist der Zebrastreifen schwer zu erkennen. Das ist mindestens seit 2018 bekannt.
Wenn morgens viele Schüler die B 417 in Nassau auf dem Weg zum Bahnhof kreuzen, ist es in den Wintermonaten noch dunkel. Da es dort keine beleuchteten Schilder gibt, die über der Straße hängen, ist der Zebrastreifen schwer zu erkennen. Das ist mindestens seit 2018 bekannt. Foto: Carlo Rosenkranz

Es ist jetzt genau ein Jahr her: Am Zebrastreifen in der Nassauer Bahnhofstraße wurde damals am frühen Morgen ein 17-Jähriger von einem Auto angefahren, als er die Straße überqueren wollte. Zum Zeitpunkt des Unfalls war es noch dunkel. Dass die Beleuchtung und Beschilderung der Überquerung nicht so sind, wie sie sein sollten, wurde schon mehr als ein Jahr vor dem Unfall bei einer Verkehrsschau unter Beteiligung von Polizei, Ordnungsamt und Straßenbaubehörde festgestellt und in einer Sitzung des Stadtrats mitgeteilt. Bis jetzt hat sich jedoch nichts geändert.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Zeitumstellung Ende Oktober hat die Lage für zwei, drei Wochen noch mal entschärft, doch jetzt ist es wieder so weit: Wenn morgens gegen 7 Uhr scharenweise Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet zum Bahnhof laufen, queren wohl die allermeisten am Zebrastreifen die B 417. Diese wird zur selben Zeit von den ersten ...
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So müssen Zebrastreifen aussehen

Übersicht:

  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
  • Fußgängerüberwege sind behindertengerecht auszugestalten.
  • Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Erkennbarkeit des Zebrastreifens kann eine Wiederholung des Zeichens 350 StVO am Kragarm über der Fahrbahn (Torbogenwirkung) erforderlich sein.
  • Alle Verkehrszeichen müssen auch bei Dunkelheit jederzeit eindeutig erkennbar sein. Bei den über der Fahrbahn angebrachten Zeichen 350 kann es zur Gewährleistung der Erkennbarkeit bei Nacht notwendig sein, diese innen beleuchtet auszuführen.
  • Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem Zebrastreifen und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind und die Erkennbarkeit der Markierung bei Nacht gewährleistet ist.
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