Wird private Denkmalpflege unbezahlbar? Klare Worte von Burgbesitzern auf der Marksburg
Von Markus Eschenauer
Der Entwurf zur Grundsteuerreform benachteiligt Besitzer historischer Gebäude, die wie die Burg Lahneck im Privatbesitz sind. Liegenschaften im Eigentum des Staates hingegen müssen nichts zahlen. Fotos: EschenauerFoto: Markus Eschenauer
Das kulturelle Erbe im Land ist in Gefahr: Das steht für Michael Hörrmann, Vorsitzender des Vereins Schlösser und Gärten Deutschland, fest. Er weiß auch, woher die Bedrohung kommt – vom Bundesfinanzministerium. Denn das will die Grundsteuer neu regeln. Die Reform würde laut Hörrmann die ohnehin geplagten privaten Besitzer der denkmalgeschützten Gebäude bestrafen. Bei einer Pressekonferenz auf der Marksburg in Braubach (Rhein-Lahn-Kreis), Sitz des Deutschen Burgeninstituts, erklärte Hörrmann, warum nicht nur Burgherren betroffen sind, sondern auch so mancher Hausbesitzer.
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„Wir befürchten eine Überforderung“, sagt Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn. Seit Jahren schon ziehe sich die öffentliche Hand aus der Förderung zurück. Der nun vorliegende Entwurf zur Erneuerung der Grundsteuer sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Dabei gehe es nicht nur um die für den Publikumsverkehr geöffneten Anziehungspunkte, ...
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