Lierschied
Windkraft im Welterbe: Lierschied scheitert erneut mit Klage

Lierschied. Die zur Verbandsgemeinde Loreley gehörende Ortsgemeinde Lierschied kann vom Land Rheinland-Pfalz nicht verlangen, bei der Unesco auf eine Grenzänderung des Welterbegebiets Oberes Mittelrheintal hinzuwirken, um auf darin gelegenen Flächen ihrer Gemarkung Windenergieanlagen errichten zu können.

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Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung zufolge. Das Gebiet der Ortsgemeinde Lierschied liegt überwiegend in der Kern- und teilweise in der Pufferzone des Unesco-Welterbegebiets Oberes Mittelrheintal, das im Jahr 2002 in die Welterbeliste aufgenommen worden ist und sich von Bingen und Rüdesheim bis Koblenz entlang des Rheintals erstreckt.

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