Winden/Koblenz - Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat die Widmung der Straße "Am Forst" in der Ortsgemeinde Winden für unzulässig erklärt.
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Damit können die Bewohner des Wochenendgebietes nicht zur Zahlung des wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen herangezogen werden. Das Gericht informierte am Mittwoch über das vergangene Woche Kläger und Beklagtem zugestellte schriftliche Urteil (Aktenzeichen: 1 K 38/13.