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Bad Ems

Wiederkehrende Beiträge für Alt-VG: Künftig zahlt auch, wer (noch) kein Abwasser einleitet

Von Carlo Rosenkranz
Für noch unbebaute Grundstücke im Bereich der ehemaligen VG Bad Ems sollen von 2021 an wiederkehrende Beiträge für Abwasser erhoben werden.  Fotos: Carlo Rosenkranz
Für noch unbebaute Grundstücke im Bereich der ehemaligen VG Bad Ems sollen von 2021 an wiederkehrende Beiträge für Abwasser erhoben werden. Fotos: Carlo Rosenkranz Foto: Carlo Rosenkranz

Die Kosten für das Abwasser sollen in der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Ems ab 2021 nach einem neuen System ermittelt werden. Erstmals werden auch Eigentümer noch unbebauter, aber bebaubarer Grundstücke bezahlen müssen, obwohl sie tatsächlich gar kein Abwasser ins Kanalnetz einleiten. Das trifft laut Verwaltung auf rund 500 Grundstücke zu. Bei den etwa 5000 bebauten Grundstücken kann es zu unterschiedlich starken Verschiebungen der Kosten kommen. Manche Eigentümer werden weniger zahlen müssen, andere mehr. „Es wird Gewinner und Verlierer geben“, sagt Bürgermeister Uwe Bruchhäuser (SPD). Eine generelle stärkere Belastung der Verbraucher soll es – zumindest vorerst – nicht geben.

Lesezeit: 4 Minuten
Die bevorstehende Veränderung sollte im Zuge der Fusion sowieso vorgenommen werden. Dass dies nun schon zu Beginn des nächsten Jahres stattfindet, ist Folge einer Forderung der EU. Auch Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen künftig der Umsatzsteuer, sofern sie auf privatrechtlicher Grundlage berechnet werden. Das ist bei den Abwasserwerken im Bereich ...
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Ablösevertrag kommt Eigentümern entgegen

Eigentümer noch unbebauter Grundstücke müssen aufgrund der neuen Satzung zusätzlich zum wiederkehrenden Beitrag auch einen Einmalbeitrag bezahlen. Bislang gilt in der Alt-VG Bad Ems, dass sie einen Baukostenzuschuss zu den Investitionen der Werke nur dann leisten müssen, wenn sie tatsächlich bauen und somit ans Kanalnetz angeschlossen werden. Das ändert sich jetzt. Künftig reicht es bereits aus, wenn nur die Möglichkeit besteht, das Grundstück anzuschließen. Das heißt, dass dies zum Inkrafttreten der Satzung – voraussichtlich am 1. Januar 2021 – schlagartig auf mehr als 500 unbebaute Grundstücke zutrifft. Die Verbandsgemeinde peilt eine Übergangslösung an.

Eigentlich müsste der einmalige Investitionskostenanteil innerhalb von höchstens vier Jahren bezahlt werden. Zudem würde der Einmalbeitrag voraussichtlich höher ausfallen als derzeit. Um diese hohe Belastung abzufedern, will man eine Ablösevereinbarung anbieten. Diese soll den Grundstückseigentümern auf zweierlei Art entgegenkommen:

  • Der Einmalbeitrag wird auf Basis der zuletzt 2008 vorgenommenen Kalkulation errechnet.
  • Die Eigentümer haben bis zu zehn Jahre Zeit, den Betrag zu überweisen. Nur wenn das Grundstück früher bebaut wird, ist der Einmalbeitrag spätestens zu diesem Zeitpunkt fällig. Voraussetzung für günstige Konditionen ist, dass die Betroffenen mit den Werken vor Ende des laufenden Jahres einen Ablösevertrag abschließen.

Experte Rolf Flerus von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde bei der Erarbeitung der neuen Satzung beraten. Der langjährige frühere Werkleiter hat eine klare Meinung zu dem Angebot des Ablösevertrags. „Das ist bürgerfreundlich“, sagt er. „Wenn jemand diesen Vertrag nicht abschließt, wäre er dumm.“ crz

Enger Zeitplan: Verwaltung muss Grundlagen ermitteln

Für die Umstellung der Entgelte im Abwasserbereich in der ehemaligen VG Bad Ems ist viel Vorarbeit notwendig. Da der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser anhand von Grundstücksgrößen und Geschossflächen berechnet wird, müssen diese zunächst einmal präzise ermittelt werden. Kurz: Die Verwaltung wird sich in den kommenden Monaten rund 5500 Grundstücke anschauen, um die entsprechenden Daten zu erhalten.

Grundlage sind zunächst Bebauungspläne und Luftbilder, die sich die VG-Mitarbeiter anschauen. Wo Zweifel bestehen oder Fragen offenbleiben, müssen sie die Grundstücke vor Ort in Augenschein nehmen. Schließlich müssen die ermittelten Angaben hieb- und stichfest sein, um keine Widersprüche zu provozieren. Das ist viel Arbeit. „Wir haben uns das für dieses Jahr vorgenommen und hoffen, dass wir es schaffen“, sagt Bürgermeister Uwe Bruchhäuser.

Der Zeitplan für die Systemumstellung ist eng und umfasst drei Schritte.

  • Der VG-Rat muss die neue Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung beschließen. Diese ist Grundlage für alles Weitere und soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Beschluss war für den 2. April geplant, wird wegen der derzeit geltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona jedoch erst später nachgeholt werden können. Das ist nach Auskunft von Bürgermeister Uwe Bruchhäuser jedoch problemlos möglich und unschädlich für die vorgesehene Einführung des wiederkehrenden Beitrags. Angesichts der einstimmigen Zustimmung des Werkausschusses rechnet der Verwaltungschef nicht mit grundlegenden Veränderungen.
  • Bis Ende November sollen – auf Basis der ermittelten Daten zu allen betroffenen Grundstücken – die Grundlagenbescheide erstellt und dann an die Eigentümer verschickt werden. „Mit den vorbereitenden Arbeiten befinden wir uns im Zeitplan, die eigentliche Erfassung startet in Kürze“, so Bürgermeister Bruchhäuser, der die Erfassung der grundlegenden Daten als Mammutprojekt bezeichnet, das „erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen wird“.
  • Anschließend werden wiederkehrende Beiträge und Gebühren kalkuliert, sodass den Eigentümern entsprechende Bescheide zugestellt werden können. crz
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