Rhein-Lahn

Weihnachten und Kirche in Corona-Zeiten: Domkapitular Georg Franz zu Gottesdienstregeln

Weihnachten unter Corona-Bedingungen: Auch in diesem Jahr müssen Christen beider Konfessionen Einschränkungen hinnehmen.
Weihnachten unter Corona-Bedingungen: Auch in diesem Jahr müssen Christen beider Konfessionen Einschränkungen hinnehmen. Foto: Dekanat

Neue Corona-Regeln gelten seit dem 4. Dezember in Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie betreffen natürlich auch das kirchliche Leben und stiften bei nicht wenigen für Verwirrung. Im Interview spricht Domkapitular Georg Franz über die neuen Regelungen. Er ist Personaldezernent und leitet seit Beginn der Pandemie den Arbeitsstab Corona im Bistum Limburg.

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Was müssen Gläubige tun, wenn sie einen Gottesdienst oder eine kirchliche Veranstaltung besuchen wollen?

Bei Gottesdiensten gilt im Bistum Limburg flächendeckend die sogenannte 3G-Regelung. Beim Besuch eines Gottesdienstes muss also ein Impfnachweis, ein gültiger Genesenennachweis oder ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Gerade das Vorlegen eines Testnachweises mag eine gewisse Hürde darstellen. Es ist aber angesichts der aktuellen pandemischen Lage zumutbar. Es gibt allen Besuchern von Gottesdiensten eine erhöhte Sicherheit. Damit sind die Bedingungen für Gottesdienste übrigens nach wie vor nicht so einschränkend wie für allgemeine Veranstaltungen im öffentlichen Leben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Nachweis am Gottesdienst teilnehmen, da sie entweder schon geimpft oder über die regelmäßige Schultestung getestet sind. Für allgemeine kirchliche Veranstaltungen gilt die 2G-Regel. Teilnehmen können demnach nur Geimpfte und Genesene.

Müssen sich die Gläubigen für den Gottesdienst anmelden, müssen die Kontaktdaten erfasst werden?

Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zu einer eventuellen Nachverfolgung besteht in Rheinland-Pfalz. In der Regel – und insbesondere auf Weihnachten hin – gibt es in den Pfarreien ein Anmeldeverfahren für die einzelnen Gottesdienste. Lediglich bei Gottesdiensten an Werktagen wird auf eine vorherige Anmeldung verzichtet. Hier erkundigt man sich am besten in der jeweiligen Pfarrei beziehungsweise auf deren Homepage.

Welche Möglichkeiten gibt es für Menschen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, an Gottesdiensten teilzunehmen?

Wer nicht nachweisen kann oder will, dass er genesen, geimpft oder getestet ist, den verweisen wir auf ein Mitfeiern von Fernseh- oder Streaminggottesdiensten. Das Bistum bietet seit Beginn der Pandemie an jedem Sonntag und an Feiertagen einen Gottesdienst an, der live auf Youtube und Facebook gestreamt wird. Das Angebot wird sehr gut wahrgenommen. Am Heiligen Abend wird Bischof Georg um 17 Uhr eine Christmette für die Community, die sich mit der Zeit gebildet hat, feiern.

Wie werden die Regelungen in den Pfarreien überprüft?

Die Pfarreien müssen, wie auch sonst derzeit im öffentlichen Leben, vor dem Betreten der Kirche prüfen, ob 3G erfüllt wird. Es braucht hier Geduld und das Verständnis der Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher. In den Pfarreien gibt es viele ehrenamtliche Ordnerinnen und Ordner, die seit Langem diesen Dienst leisten. Ohne diese Ordnerdienste kann im Zweifelsfall kein Gottesdienst gefeiert werden.

Darf in Gottesdiensten gesungen werden?

In den Kirchen gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Es darf gesungen werden. Bei der musikalischen Gestaltung eines Gottesdienstes ist darauf zu achten, den Gemeindegesang nicht zu sehr auszuweiten. Drei Strophen „Stille Nacht“ sind aber schon möglich.

Müssen in der Kirche Masken getragen werden? Was ist mit den Kindern?

Kinder unter sechs Jahren brauchen in Gottesdiensten keine Maske zu tragen. Für alle anderen gilt durchgängig die Maskenpflicht. Lediglich die, die in der Liturgie eine Aufgabe haben, nehmen für die Ausübung ihres Dienstes die Maske ab, zum Beispiel wenn eine Lektorin aus der Bibel vorliest oder ein Kantor vorsingt.

Wie wird Weihnachten in diesem Jahr im Bistum Limburg gefeiert? Wie bereiten sich die Pfarreien darauf vor?

Weihnachten wird gefeiert und findet statt. Das ist wichtig. Sicher müssen wir uns alle mit den derzeitigen Gegebenheiten arrangieren. Aber auch das lässt uns Weihnachten auf verschiedene Weise feiern. Für die Pfarreien ist es derzeit nicht leicht, die passendsten Formen zu finden und anzubieten. Abstand muss immer eingehalten werden. Davon gibt es keine Ausnahme. Insofern erhöhen manche Pfarreien die Anzahl der Gottesdienste; andere werden kürzere Gottesdienste im Freien anbieten. Ein Stück Improvisation gehört auch dazu. Aber da sind wir letztlich schon bei der Krippe in Betlehem: Da wurde auch ziemlich viel improvisiert – und es ging. Es kommt darauf an, was wir alle selbst daraus machen.

So positionieren sich EKHN und das Dekanat im Rahmen der Corona-Regeln

Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) unterstützt die Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land mit Empfehlungen zur Umsetzung der Landesverordnung.

Dafür gibt es seit Beginn der Pandemie eine Sonderseite im Internet (ekhn.de/corona) mit Informationen, praktischen Hinweisen, Vorlagen für Hygienerichtlinien und anderen Formularen. Die in Rheinland-Pfalz geltenden 2G- und 3G-Regelungen werden in den Gemeinden des Dekanats Nassauer Land schon länger umgesetzt.

Hilfreich ist es, wenn sich Interessierte rechtzeitig etwa vor Gottesdiensten per Telefon, E-Mail oder auch mit einem Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer anmelden, damit Wartezeiten oder auch ein Abweisen verhindert werden. Sofern überhaupt gesungen wird, sollten dabei die Mund-Nasen-Masken getragen werden.

In den Gottesdiensten sollten generell medizinische Masken getragen und Sicherheitsabstände eingehalten werden, hatte Kirchenpräsident Volker Jung noch vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung gesagt. „Viele Rückmeldungen zeigen, dass diese Empfehlungen begrüßt und angewandt werden, weil sie für Klarheit und Sicherheit sorgen.

In unseren Gemeinden wird mit viel Umsicht und Sorgfalt gehandelt. Wir hoffen sehr, dass mit diesen Regelungen auch die Weihnachtsgottesdienste gefeiert werden können.“ Auch darauf bereiten sich die Gemeinden mit ihren Hygienekonzepten vor. „Aber alle wissen auch, dass die Pandemie möglicherweise weitere Einschränkungen nötig machen kann“, so Jung.

Deshalb werden vielerorts auch im Dekanat Nassauer Land andere Formate vorbereitet. Viele seien in der Lage, zum Beispiel die digitalen Möglichkeiten zu nutzen und Gottesdienste auch ins Netz zu übertragen. Zugleich kündigte Jung an, dass die evangelische Kirche wie schon im vergangenen Jahr wieder spezielle Materialien anbieten werde, die genutzt werden können, um „Weihnachten im kleinen Kreis zu Hause zu feiern“.

„Wir halten es angesichts der derzeitigen Situation für notwendig, noch mögliche Lockerungen nicht umzusetzen, sondern alle Zusammentreffen unter den Bedingungen der zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen zu organisieren“, schrieb Jung an die Gemeinden.

„Leider verlangt es die Situation, dass wir auch in diesem Jahr Weihnachten anders und neu planen müssen. Für die Vielfalt und den Ideenreichtum der Gottesdienste und Veranstaltungsformate, die Sie im letzten Jahr entwickelt haben, waren wir als Mitglieder des Krisenstabs sehr dankbar“, schrieb die für die Arbeit in den hessen-nassauischen Gemeinden zuständig Oberkirchenrätin Melanie Beiner in dem Brief. Der Kirchenleitung und dem Krisenstab sei bewusst, „mit wie viel Sorgfalt“ schon jetzt Gemeinden die Advents- und Weihnachtszeit planten.

Corona-Virus in Rheinland-Pfalz
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