Mittelrhein

Waldhof-Havarie:Verfahren vorläufig eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit Zustimmung des zuständigen Schifffahrtsgerichts in St. Goar das Verfahren im Zusammenhang mit der Havarie des Tankmotorschiffes „Waldhof“ vorläufig eingestellt.

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Mittelrhein – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit Zustimmung des zuständigen Schifffahrtsgerichts in St. Goar das Verfahren im Zusammenhang mit der Havarie des Tankmotorschiffes „Waldhof“ vorläufig eingestellt.

Die insgesamt sechs Beschuldigten, von denen zwei auf dem Schiff und vier in den das Schiff betreibenden Firmen tätig waren, sind der fahrlässigen Tötung und Gewässerverunreinigung verdächtig. Den Beschuldigten wurde aufgegeben, als Geldauflage Beträge zwischen 1000 und 40.000 Euro – insgesamt 110.000 Euro zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Alle Beschuldigten haben der Verfahrenseinstellung zugestimmt. Die Zahlungsfristen sind noch nicht abgelaufen.