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St. Goar
Waldhof-Havarie: Kein Schadensersatz für Rheinschiffer
St. Goar - Schiffern, die infolge der Waldhof-Havarie eine Zwangspause auf dem Rhein einlegen mussten, steht kein Schadensersatz zu. So hat es das Schifffahrtsgericht St. Goar am Donnerstag entschieden. Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf eine Entschädigung rechtfertigt.
Nur in Ausnahmefällen hat der Bundesgerichtshof einer Entschädigung zugestimmt, ...