Schiffern, die infolge der Waldhof-Havarie eine Zwangspause auf dem Rhein einlegen mussten, steht kein Schadensersatz zu. So hat es das Schifffahrtsgericht St. Goar am Donnerstag entschieden. Begründung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf eine Entschädigung rechtfertigt.