Rhein-Lahn

Versand der Bescheide steht bevor: Abfallgebühren bleiben weiterhin konstant

Foto: dpa/Symbolfoto

Anfang Februar werden an die Grundstückseigentümer im Rhein-Lahn-Kreis wieder die Bescheide über die Abfallgebühren versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten zum 1. März und 1. September. Die Abfallgebühren bleiben auch in diesem Jahr stabil, teilt die Verwaltung mit.

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Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet die Bürger, ihre Bescheide zu prüfen. Auch auf der Rückseite der Gebührenbescheide seien wichtige Informationen und Erläuterungen zu finden. Eine Gebührenübersicht mit den Haushaltstarifen ist in der Abfall-Info 2022 auf der Seite zehn sowie im Internet www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de zu finden.

Soweit Änderungswünsche zur Gebührenfestsetzung bestehen, bittet die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft um eine schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats unter Angabe des Kassenzeichens: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Fax 02603/972 63 01 oder E-Mail abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de.

Für Fragen zum Gebührenbescheid stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn zur Verfügung. Jedoch ließen die vielen Änderungswünsche und Fragen zu den Bescheiden die Telefonleitungen besonders in der ersten Woche nach Versendung der Bescheide „glühen“. Dann seien die zuständigen Sachbearbeiter nicht immer sofort erreichbar. Die Abfallwirtschaft empfiehlt, mit telefonischen Rückfragen einige Tage zu warten.

Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bittet um Beachtung, dass aufgrund der Corona-Pandemie ein persönliches Gespräch nur nach Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter möglich ist. Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zum 1. September verschickt.

Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr brauche man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Abfallwirtschaft ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt habe. Dieses Mandat sei ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Die Vorteile lägen auf der Hand: Über die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren brauche man sich fortan keine Gedanken mehr zu machen.