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Untere Denkmalbehörde hat Gebäude als Kulturdenkmal ausgewiesen
So sah das Rathaus Niederlahnstein in den 1920er-Jahren aus: In den Folgejahren ist bereits sehr viel an der Fassade verändert worden. Nun gibt es einen Kaufinteressenten, der das Gebäude erhalten und zu einem Hotel umbauen möchte. Foto: Archiv Kring
Insbesondere die Außenfassade und das Treppenhaus werden als erhaltenswert eingestuft. „Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung abgebrochen, umgestaltet oder in seinem Bestand und Erscheinungsbild verändert werden. Hierzu gehören auch die Fenstererneuerung, die Dacheindeckung und die Fassadengestaltung“, heißt es zur Erläuterung auf der Internetseite der Unteren Denkmalbehörde.
„Ein Antrag auf Streichung ...