Bad Ems

Umleitungen, Straßensperrungen, Parkverbote: Was zum Bad Emser Bartholomäusmarkt zu beachten ist

Aufgepasst im Straßenverkehr: Das gilt natürlich auch für temporären Adel. Ab der kommenden Woche herrscht in der Bad Emser Innenstadt wieder Ausnahmezustand. Ab Montag müssen sich vor allem Autofahrer auf einige Änderungen einstellen.
Aufgepasst im Straßenverkehr: Das gilt natürlich auch für temporären Adel. Ab der kommenden Woche herrscht in der Bad Emser Innenstadt wieder Ausnahmezustand. Ab Montag müssen sich vor allem Autofahrer auf einige Änderungen einstellen. Foto: Michaela Cetto

Die Aufbauwoche für den Bartholomäusmarkt in Bad Ems steht vor der Tür. Ab Montag müssen Anlieger und Anwohner sich wieder auf Trubel und Veränderungen im Straßenverkehr einstellen. In einer Pressemitteilung erklärt die Verbandsgemeindeverwaltung die Einschränkungen.

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Was verkehrstechnisch zu beachten ist: Ab Montag, 22. August, beginnt der Aufbau der größeren Fahrgeschäfte und Marktstände auf dem Marktplatz Wipsch. Deswegen kann ab 16 Uhr dort nicht mehr geparkt werden. Die Zufahrt auf den Marktplatz vom Oranienweg ist ab Dienstag nur noch für den Schaustellerbetrieb zulässig.

Ab Mittwoch, 24. August, 8 Uhr, kann auf dem Marktgelände nur noch reiner Anliegerverkehr passieren. Die Straßen Viktoriaallee, Am alten Rathaus und Oranienweg sind dann für jeglichen Durchfahrtsverkehr gesperrt, das Parken ist verboten.

Die gesamte Römerstraße ist von Mittwoch, 8 Uhr, bis Dienstag, 30. August, befahrbar, allerdings nur als Einbahnstraße aus Richtung Grabenstraße/Lahnstraße/Häcker's Grand Hotel kommend. Die Poller bleiben in dieser Zeit abgesenkt. Ausnahme ist hier natürlich der Blumenkorso-Sonntag, an dem die Römerstraße komplett gesperrt sein wird.

Der Rewe-/Petz-Markt im Oranienweg kann bis Freitag, 26. August, circa 12 Uhr, noch über die Römerstraße, Bleichstraße und den oberen Oranienweg angefahren werden.

Die zwei markierten Parkmöglichkeiten auf dem Gehweg der Römerstraße vor der Apotheke am Markt (Römerstraße 80) werden zugunsten von notwendigen Patientenversorgungen ausschließlich für Krankentransporte reserviert. Außerdem wird dort ein Halten und Parken verboten. Ebenso werden zwei Stellplatzflächen in der Römerstraße in Höhe der Hausnummer 95 (Römer-Center) für den Krankentransport an der Unfallhilfestelle freigehalten.

Die Ein- und Ausfahrt zur Bachstraße, Wallgasse, zur alten Schulstraße und alten Silberaustraße wird wie folgt geregelt: Dieser Verkehrsbereich kann nur über die Koblenzer Straße (Baargasse) und obere Bachstraße angefahren werden. Für die Anwohner wird dann die Einbahnstraßenregelung in der oberen Bachstraße über die Kirmestage aufgehoben. Das Parken am Straßenrand ist in der Zeit nicht erlaubt.

Auch am ehemaligen Bahndamm zwischen Oranienweg und Silberaustraße (Rübenloch) ist das Parken ab Dienstagnachmittag, 15 Uhr, zugunsten der Schausteller verboten. Ab Donnerstag werden dann die Aufbauarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass in der Viktoriaallee und Am alten Rathaus auch kein Anliegerverkehr mehr zugelassen werden kann.

Das Rewe-Parkhaus ist ab Freitag, 12 Uhr, dicht und wird erst nach dem Fest am Dienstag, 30. August, um 6 Uhr wieder öffnen. Entsprechend ist ab dann auch die Zufahrt komplett verboten. Für Anwohner auf dem Marktgelände bietet der Rewe-Markt an, Autos über den Bartholomäusmarkt in der Tiefgarage zu parken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge dann dienstags wieder möglichst früh aus der Tiefgarage entfernt werden.

Mit Öffnung der Fahrgeschäfte und Marktstände am Freitag, 26. August, kann ab 10 Uhr auch nicht mehr auf der Lahnseite der Jahnstraße (am Goethe-Gymnasium) geparkt werden, damit die Zufahrt für Rettungsdienste und Co. gewährleistet werden kann.

Für Marktbesucher stehen ausreichend Parkplätze nur wenige Gehminuten vom Bartholomäusmarktgelände entfernt zur Verfügung, etwa auf der Insel Silberau, am Sportplatz Hasenkümpel oder im Parkhaus der Emser Therme. Wegen des für Samstagabend geplanten Feuerwerks fallen die Parkplatzflächen am Betriebsgebäude des Malbergtunnels in der Villenpromenade und teilweise in der Wilhelmsallee ab 15 Uhr weg. Dies fällt in den Schutzbereich des Abbrennplatzes vom Feuerwerk.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Durchfahrt der Wilhelmsallee am Samstag, 27. August, von 15 bis etwa 22.30 Uhr verboten. Ein Anliegerverkehr in der Wilhelmsallee aus Osten bis zur Kaiserbrücke und aus Westen bis Höhe Hausnummer 35 ist möglich. Fußgänger können weiterhin den bergseitigen Gehweg in der Wilhelmsallee entlang des gesperrten Teilabschnittes benutzen.

Die Verwaltung richtet in ihrer Pressemeldung einen Appell an die Bad Emser, die relevanten Termine, zu denen es zu Sperrungen oder Halt- und Parkverboten kommt, zu verinnerlichen und ihre Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. „Gleichzeitig bitten wir schon jetzt alle Verkehrsteilnehmer und die Bad Emser Bevölkerung für die leider unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen während des Bartholomäusmarktes sowie bei den Auf- und Abbauarbeiten von Buden, Ständen und Fahrgeschäften um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme“, so die Verwaltung. red