Hamburg/Limburg

Tebartz-van Elst: Gericht will Verfahren einstellen – Staatsanwaltschaft dagegen

Limburger Bischof Tebartz-van Elst
Der Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: Uwe Anspach/Archiv

Das Hamburger Amtsgericht will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen, stößt aber bei der Staatsanwaltschaft auf wenig Gegenliebe. Das Gericht hat angeregt, gegen eine Geldauflage das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen einzustellen.

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Die Hamburger Ankläger hatten beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den derzeit beurlaubten Tebartz-van Elst beantragt. Er soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben. „Bei derzeitigem Sachstand sehen wir keinen Anlass, unsere Entscheidung zu ändern“, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nana Frombach, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Staatsanwaltschaft sei aber im Austausch mit dem Amtsgericht.

Nach Angaben des Berliner „Tagesspiegels“ hatte das Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl geprüft und angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Höhe dieses Betrags nannte Frombach nicht. Tebartz-van Elst müsste der Einstellung des Verfahrens ebenso zustimmen wie die Staatsanwaltschaft.