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Arzbach

Streit um Rotlöffel-Ausbaubeiträge: Gericht lehnt Eilantrag eines Anliegers ab

Der Ausbau der Verkehrsanlage „Am Rotlöfel“ in Arzbach wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Ob das auch für den Ärger rund um die Ausbaubeiträge der Anwohner gilt, bleibt abzuwarten. Das Verwaltungsgericht Koblenz jedenfalls hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt.
Der Ausbau der Verkehrsanlage „Am Rotlöfel“ in Arzbach wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Ob das auch für den Ärger rund um die Ausbaubeiträge der Anwohner gilt, bleibt abzuwarten. Das Verwaltungsgericht Koblenz jedenfalls hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt. Foto: Michaela Cetto

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Anwohners in der Straße „Am Rotlöffel“ in Arzbach abgelehnt. Wegen der hohen Einmalbeiträge, die die Anlieger dort für den Ausbau der Straße zahlen sollen, hatte der Arzbacher Bürger die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Erhebung der Vorausleistungen beantragt.

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Nach der vom Gericht zu treffenden eigenen Ermessungsentscheidung überwiege hier das öffentliche Interesse am gesetzlich angeordneten Sofortvollzug des Bescheides vom 26. Juli das Aussetzungsinteresse des Antragstellers, heißt es im Beschluss des Gerichts. Des Weiteren wird ausgeführt, dass der Gemeinderat die Erhebung von Vorausleistungen im Ergebnis ordnungsgemäß beschlossen und einen Gemeindeanteil ...