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Loreley
Streit um die Loreleybühne: Oberlandesgericht fällt endgültiges Urteil
Die 60 Seiten umfassende Urteilsschrift liest sich ein wenig wie ein Kompromiss. Der fünfte Senat beim Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die Beklagte – die Loreley Venue Management GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ulrich Lautenschläger – an die Klägerin (die Stadt St. Goarshausen) 60.678 Euro nebst Zinsen für nicht gezahlte Pacht ...