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Nassau

Stiftung Scheuern: Werkstätten sind als Dienstleister in Region gefragt

Die Wäscherei der Stiftung Scheuern in Singhofen ist unter anderem für Krankenhäuser, Seniorenheime und Hotels im Einsatz.  Foto: Stiftung Scheuern
Die Wäscherei der Stiftung Scheuern in Singhofen ist unter anderem für Krankenhäuser, Seniorenheime und Hotels im Einsatz. Foto: Stiftung Scheuern

Was vor 40 Jahren seinen Anfang nahm, ist heute fast ein mittelständisches Unternehmen. Warum nur „fast“? Ganz einfach: Weil die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) der Stiftung Scheuern in so vielen unterschiedlichen Sparten unterwegs sind, wie es für ein „normales“ mittelständisches Unternehmen wohl kaum zu stemmen wäre: Von der Gastronomie bis zur Druckerei, von der Metallverarbeitung bis zur Wäscherei reicht das Spektrum, in dem die insgesamt rund 470 Werkstatt-Beschäftigten der Stiftung Scheuern tätig sind. Sie alle führen als Dienstleister zuverlässig und termingerecht verschiedenste Aufträge für Unternehmen und Privatkunden aus.

Lesezeit: 3 Minuten
Von Beginn an an vorderster Front mit dabei: die Schreinerei, die ihren Sitz nach wie vor in der Langauer Mühle, der „Mutter“ der WfbM der Stiftung Scheuern, hat. Das Schreinerei-Team fertigt nach individuellen Wünschen Möbel für zu Hause, fürs Büro oder beispielsweise für Kindertagesstätten an, ist dank moderner CNC-Technik aber ...
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Zusammenarbeit bietet beiden Seiten Vorteile

Wer Menschen mit Behinderung Arbeitsplätze anbietet oder Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergibt, profitiert selbst davon. So müssen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, die nicht wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung besetzen, die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Durch die Zusammenarbeit mit einer anerkannten WfbM, wie es die Werkstätten der Stiftung Scheuern sind, kann man die Ausgleichsabgabe reduzieren und je nach Umfang der im Auftrag vergebenen Arbeitsleistung sogar auf bis zu 0 Euro verringern.

Auch das Budget für Arbeit bietet einen finanziellen Anreiz, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei handelt es sich um einen unbefristeten, zu gleichen Teilen vom Land und den Kommunen finanzierten Lohnkostenzuschuss in Höhe von 70 Prozent der tariflichen Bruttolohnkosten. Außerdem wichtig zu wissen: Nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Kunden, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, zahlen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer.
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