Lahnstein

Stadtverwaltung Lahnstein informiert: Diese Corona-Regeln gelten ab heute für Besucher

Die Impfkampagne im Kreis Neuwied nimmt Fahrt auf. Foto: dpa
Die Impfkampagne im Kreis Neuwied nimmt Fahrt auf. Foto: dpa

Die steigenden Corona-Zahlen wirken sich auch auf die Stadtverwaltung Lahnstein aus. Die Verwaltungsgebäude sind zwar mit allen Serviceangeboten zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Aber ab dem heutigen Donnerstag, 25. November, gelten für Besucher neue Corona-Regeln.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

So ist bei den Rathäusern sowie bei Jugendkulturzentrum, Servicecenter, Stadtarchiv, Stadtbücherei, Stadthallenverwaltung mit Ticketservice, Theaterbüro der Städtischen Bühne und Touristinformation ein Betreten nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der 3 G-Regeln möglich.

Letzteres bedeutet, dass die Besucher einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein zertifiziertes negatives Corona-Testergebnis vorweisen müssen. Termine beim Lahnsteiner Servicecenter kann man im Internet unter https://termine-reservieren.de/termine/lahnstein/ vereinbaren.

Das Jugendkulturzentrum sagt seine für morgen geplante Ausstellung ab. Eine kleine Auswahl der Bilder ist unter www.jukz.lahnstein.de zu sehen. In der Stadtbücherei gilt zunächst bis zur Weihnachtsschließung am 15. Dezember „Click & Collect“: Die Leser können unter Telefon 02621/914.292 oder per E-Mail an bueche rei@lahnstein.de Medien bestellen und einen Abholtermin vereinbaren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen viertelstündigen Einzeltermin zum „Regalhoppen“ zu buchen. Auch hier ist ein 3 G-Nachweis nötig. Für Rückgaben ohne Neuausleihe steht zu den üblichen Öffnungszeiten vor dem Eingang der Stadtbücherei ein Tisch bereit. Die digitalen Angebote stehen allen Nutzern weiterhin zur Verfügung.

Für das Lahnsteiner Hallenbad, die Städtische Bühne und die Ausstellung zum Zweiten Weltkrieg in der Hospitalkapelle Lahnstein gilt die 2 G-Regelung. Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis sowie einem Ausweisdokument Zutritt haben. Davon ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen, sowie Kinder bis einschließlich elf Jahre. Jugendliche von zwölf bis 17 Jahre brauchen einen zusätzlicher Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Mehr Infos, auch zur Terminabsprache: www.lahnstein.de/aktuelles/coronavirus