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Rhein-Lahn

Staatsanwaltschaft ermittelt bei Lebenshilfe Rhein-Lahn wegen Untreue: Verantwortlicher in Untersuchungshaft

Große Unruhe herrscht bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Verantwortlichen der gemeinnützigen GmbH aufgenommen.
Große Unruhe herrscht bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Verantwortlichen der gemeinnützigen GmbH aufgenommen. Foto: Thorsten Stötzer

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen einen Verantwortlichen einer gemeinnützigen Einrichtung im Rhein-Lahn-Kreis. Das bestätigte die Strafverfolgungsbehörde am Donnerstagabend gegenüber unserer Zeitung. Gegen den Beschuldigten, bei dem es sich nach Informationen unserer Zeitung um den Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH handelt, wurde inzwischen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Lesezeit: 3 Minuten
  Die Vorwürfe wiegen schwer. „Es besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue. Der Beschuldigte soll zulasten der Einrichtung unberechtigterweise Ausgaben für private Zwecke wie Anschaffungen von Luxusgütern getätigt und Gelder für sich vereinnahmt haben.“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dass sich bei der Lebenshilfe etwas zusammenbraut, zeichnete sich bereits seit einigen ...
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Kreis gibt jährlich fast 2 Millionen Euro

Der Rhein-Lahn-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, Einrichtungen zu bezuschussen. Die Lebenshilfe erhält insgesamt fast 2 Millionen.

1Im Rahmen des Kindertagesstättengesetzes müssen Kreis und Land gesetzlich geregelte Zuschüsse zu den Personalkosten an den Träger der Kita leisten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringenden Zuschüsse belaufen sich auf 136.000 Euro jährlich.

2 Im Rahmen der Eingliederungshilfe (Heilpädagogische Plätze) nach SGB 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 895.000 Euro jährlich.

3 Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB 8 und 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für Schulbegleiter. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 780.000 Euro jährlich.

4 Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für ambulante Eingliederungshilfen. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 109.000 Euro jährlich.

Skandal um die Lebenshilfe Rhein-Lahn
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