Der Rhein-Lahn-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, Einrichtungen zu bezuschussen. Die Lebenshilfe erhält insgesamt fast 2 Millionen.
1Im Rahmen des Kindertagesstättengesetzes müssen Kreis und Land gesetzlich geregelte Zuschüsse zu den Personalkosten an den Träger der Kita leisten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringenden Zuschüsse belaufen sich auf 136.000 Euro jährlich.
2 Im Rahmen der Eingliederungshilfe (Heilpädagogische Plätze) nach SGB 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 895.000 Euro jährlich.
3 Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB 8 und 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für Schulbegleiter. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 780.000 Euro jährlich.
4 Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB 9 (Bundesgesetz) erbringt der Träger Leistungen für ambulante Eingliederungshilfen. Die Leistungen sind vom Kreis gemäß gesetzlicher Grundlagen zu vergüten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringende Vergütung beläuft sich auf 109.000 Euro jährlich.