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Bad Ems
Rechtliche Hinweise
Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt. Das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren an.
Wegen eines Vergehens nach § 52 des Waffengesetzes macht sich u.a. strafbar, wer eine Schreckschusswaffe mit sich ...