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Mittelrhein

Protest der Bahnlärmgegner: Entlastung in Sachsen statt am Mittelrhein?

Die lärmgeplagten Bürger am Mittelrhein hoffen langfristig auf den Bau einer Alternativtrasse für den Güterverkehr. Der Welterbe-Zweckverband ist verärgert, dass eine solche Neubaustrecke in Sachsen hochgestuft wurde, der Westerwald-Taunus-Tunnel aber nicht.  Foto: Welterbe-Zweckverband
Die lärmgeplagten Bürger am Mittelrhein hoffen langfristig auf den Bau einer Alternativtrasse für den Güterverkehr. Der Welterbe-Zweckverband ist verärgert, dass eine solche Neubaustrecke in Sachsen hochgestuft wurde, der Westerwald-Taunus-Tunnel aber nicht. Foto: Welterbe-Zweckverband

Die Bahnlärmgegner am Mittelrhein sind verärgert. Eine Alternativtrasse für den Güterverkehr steht nach wie vor nicht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Ein Projekt in Sachsen wurde unterdessen aber hochgestuft.

Lesezeit: 4 Minuten
Als im vergangenen Jahr der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) beschlossen wurde, kam die Alternativtrasse für den Güterverkehr im Mittelrheintal lediglich in den potenziellen Bedarf. Diese Entscheidung stieß schon damals in der Region auf viel Unverständnis. Die große Hoffnung, dass eine dringend benötigte lärmentlastende Alternativtrasse in den vordringlichen Bedarf des Bundes aufgenommen ...
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Die Forderungen der BI an den Bundesverkehrsminister

Nicht nur für die Menschen im Mittelrheintal stellt die Bürgerinitiative folgende Forderungen an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU):

  • Die Alternativstrecke “Korridor Mittelrhein” von Troisdorf bis Mainz-Bischofsheim nur für den Gütertransitverkehr muss sofort vom potenziellen in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufrücken.
  • Sofortiger Stopp der weiteren Zunahme des Güterzugverkehrs im Mittelrheintal
  • Runter mit der Geschwindigkeit für Güterzüge auf 50 km/h
  • Unverzügliche Fortsetzung von Maßnahmen zur Erschütterungs- und Bahnlärmreduzierung im Mittelrheintal – auch von Koblenz bis Bonn und im Rheingau
  • Durchsetzung des Verbots lauter Güterzüge bis 2020
  • Gesetzliche Lärmobergrenze als Vorsorgeanspruch für alle Bahnanlieger.
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